Liebe Patient*innen,

ab dem 29.04.25 steht die elektronische Patientenakte (ePA) flächendeckend zur Verfügung. Bisher fehlen noch wichtige Funktionen, wie zum Beispiel die automatische Erstellung und Implementierung eines Medikationsplans oder die Möglichkeit Befunde, die nicht direkt als PDF vorliegen hochzuladen (z.B. in unserem System dokumentierte Auswertung einer Langzeit-Blutdruck-Messung oder Ihr Impfpass).

Um die ePA vollumfänglich nutzen zu können, ist es nötig, dass Sie selbst verwaltend aktiv werden. Am besten nutzen Sie hierfür die ePA-App Ihrer Krankenkasse.

Hier können Sie selbstständig Dokumente (z.B. alte Arztbriefe) hochladen oder Berechtigungen entziehen oder vergeben.

Falls Sie nichts anderes eingestellt haben, haben wir als Praxisteam, nach dem Einlesen Ihrer Versichtenkarte in der Praxis, 90 Tage Zugriff auf Ihre ePA. Wenn Sie es wünschen, kann es vorteilhaft sein uns auch einen längeren oder sogar unbefristeten Zugriff auf Ihre Akte zu gewähren. In diesem Falle können wir Befunde auch einsehen, abspeichern oder hochladen, wenn wir Ihre Karte im Rahmen eines Hausbesuches mit unseren mobilen Geräten eingelesen haben (Hausbesuchspatient*innen, Pflegeheime) oder Sie nur eine elektronische Ersatzbescheinigung nachweisen können.

Sofern technisch möglich sind wir als Ihre Hausarztpraxis verpflichtet folgende neu erhobenen Befunde hochzuladen:

  • Laborbefunde
  • Befunddaten aus bildgebender Diagnostik (Ultraschall)
  • Befunddaten aus technischer Diagnostik (Lungenfunktionsmessung, EKG etc.)

Falls Sie nicht wünschen, dass diese Daten automatisch von uns hochgeladen werden, sprechen Sie uns bitte direkt an, da wir dies explizit dokumentieren müssen!

Besonders relevant kann die Widerspruchsmöglichkeit bei hochsensiblen Gesundheitsinformationen sein. Das gilt insbesondere für:

  • psychische Erkrankungen
  • sexuell übertragbare Erkrankungen
  • Schwangerschaftsabbrüche

Gentechnische Untersuchungen oder Analysen dürfen in der ePA nur gespeichert werden, wenn die behandelte Person ausdrücklich eingewilligt hat. Die Einwilligung muss uns schriftlich oder in elektronischer Form vorliegen.

Auf Ihren expliziten Wunsch hin können z.B. folgende weitere Daten in der ePA hinterlegt werden:

    • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU)
    • Daten im Rahmen eines Disease-Management-Programms (DMP)
    • Daten zu Erklärungen zur Organ- und Gewebespende
    • Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen
Die Pflicht diese Dokumente einzustellen gilt generell nur für neue und von uns erhobene Befunde!

Verordnungs- und Dispensierdaten aus dem E-Rezept werden automatisch vom E-Rezept-Server in die Medikationsliste der ePA hochgeladen.

Diagnosen und Abrechnungsdaten werden von Ihren Krankenkassen in der ePA abgespeichert.